freier Excel-Download: Rechner Stundensatz als Dienstleister, Freiberufler und Kleingewerbe
Stellen Sie sich diese Frage? Sollten Sie auch! Denn die Antwort ist wesentlich dafür, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit die laufenden Kosten und Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können – ob sich die Selbständigkeit also für Sie lohnt. Den Unterschied zwischen den an Kunden berechneten Stundensatz und Ihrem eigenen Stundenlohn müssen Sie auf jeden Fall verstanden haben. Egal, ob Sie als IT-Berater oder Web-Designer tätig sind oder ob Sie einen Hausmeisterservice betreiben.
Wie Sie den Stundensatz als Dienstleister kalkulieren ist im Prinzip für alle Berufe ähnlich.
Gerade Existenzgründer im Dienstleistungsbereich tun sich aber bei der Festlegung des eigenen Stunden- bzw. Tagessatzes oft sehr schwer. Der Blick ist durch die meist vorhergehende Angestelltenzeit etwas getrübt. Das führt dann zu verhängnisvoll falschen Vorstellungen über die Höhe der abzurechnenden Sätze.
Inhaltsübersicht:
Wie viel Umsatz muss ich als Freiberufler machen, um meinen alten Nettolohn zu verdienen?
Wenn Sie gegenüberstellen, wie viel Umsatz Sie als Freiberufler erzielen müssen, damit Sie das gleiche verfügbare Nettoeinkommen verdienen wie in der Angestelltenzeit, werden Sie vermutlich staunen:
Diesen Umsatz müssen Sie in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erwirtschaften.
(Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, bisher erhaltene Spesen oder ggf. die Betriebsrente sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt.)
Empfehlung*
Welche Fehler sollte ich als Existenzgründer und Selbständiger unbedingt vermeiden?
Bei der Kalkulation gibt es einige typische Fehler, die bei Existenzgründungen und in der Anlaufphase junger Unternehmen immer wieder auffallen. Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden:
- Oftmals wird der an die Kunden zu berechnende Stundensatz mit dem persönlichen Stundenlohn verwechselt und wird deshalb viel zu niedrig angesetzt.
- Es wird mit einem Umsatz in Höhe des letzten Angestellten-Gehaltes geplant.
- Viele Gründungswillige sind über die neu auf sie zukommenden Belastungen und die anfallenden betrieblichen Kosten nicht informiert bzw. schaffen sich als Selbständiger nicht den benötigten Überblick.
- Die auf dem Konto eingehenden Kundenzahlungen werden als Netto-Zahlungen verstanden – so wie für Angestellte die Gehaltsüberweisung. Es werden keine Rücklagen für Steuern o.ä. gebildet.
Sind Sie einmal mit einem zu geringen Stundensatz in den Markt gestartet, ist dieser Fehler meistens nur schwer zu korrigieren. Bestehenden Kunden können Sie eine Preiserhöhung später kaum plausibel machen. Das heißt im schlimmsten Fall, dass Sie Ihren mühsam aufgebauten Kundenstamm wieder verlassen und noch mal von vorn beginnen müssen. Das ist zwar immer noch besser als in die Zahlungsunfähigkeit zu rutschen, noch besser ist es allerdings, vorher etwas Zeit und Energie in die Preisfindung zu investieren.
Empfehlung*
Kleiner Praxis-Leitfaden (nicht nur) für selbstständige Webdesigner und Grafik-Designer*
Wie kann ich meinen Stundensatz als Dienstleister / Freiberufler bestimmen?
Eins ist sicher: das „Bauchgefühl“ ist bei Festlegung Ihrer Preise ein schlechter Ratgeber! Notwendig ist vielmehr etwas Rechnerei. Oder wie die Fachleute sagen: die Kalkulation. Aber keine Sorge: das klingt schlimmer als es wirklich ist. Lassen Sie sich nicht abhalten! Mehr als die vier Grundrechenarten und etwas gesunden Menschenverstand werden Sie nicht benötigen!
Zwei Dinge sorgen immer wieder für Überraschung:
- wie einfach die Rechnung im Grunde ist und leider
- wie hoch die dabei ermittelten Sätze sind bzw. tatsächlich sein müssten.
Sie können die gesamte Rechnung als Excel-Datei downloaden. Mit dieser Datei können Sie die nachfolgenden Erläuterungen besser verfolgen und vielleicht sogar direkt auf Ihre eigenen Verhältnisse anpassen.
Empfehlungen*
Nur wenige Stellhebel bestimmen über Erfolg oder Misserfolg
Letztlich gibt es eigentlich nur wenige Einflussfaktoren, die über Ihren Erfolg oder Misserfolg – Gewinn oder Verlust – als Existenzgründer entscheiden:
Einnahmen – Ausgaben = Ergebnis
oder:
Umsatz – Kosten = Gewinn
Der Umsatz ergibt sich bei Dienstleistern aus den abgerechneten Stunden mal dem Stundensatz.
Stunden * Stundensatz – Kosten = Gewinn
Aus dem Gewinn beziehen Sie Ihr Unternehmergehalt für den privaten Lebensunterhalt incl. der Einkommensteuer. Außerdem bestreiten Sie aus dem Gewinn Ihre Investitionen, tilgen Ihre Kredite und bilden Rücklagen für „Durststrecken“.
In der Kalkulation legen Sie Ihre Vorstellungen und Ziele zu den Faktoren Zeit und Kosten fest. Hieraus können Sie dann Ihren notwendigen Stundensatz errechnen.
Wie hoch sind Ihre laufenden Kosten als Selbständiger?
Dahinter steckt die Frage: Wie viel Gewinn müssen Sie machen, um über die Runden zu kommen? Minimalziel – gerade in der Anfangsphase – ist es, aus der Selbständigkeit den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Damit sind die Kosten für Miete, Kleidung, Lebensmittel, Versicherungen, Beiträge, Freizeit etc. gemeint. Diese Kosten kennen Sie ja.
Vergessen Sie aber Ihren Urlaub, Ausgaben für Geschenke oder Rücklagen für beispielsweise die defekte Waschmaschine nicht. Sie bekommen die Zahlen nicht zusammen? Nehmen Sie notfalls einfach Ihr altes Netto-Einkommen als Basis.
Bedenken Sie aber, dass Sie als Unternehmer auch Kosten selber übernehmen müssen, die während der Angestelltenzeit der Chef bezahlt hat:
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung,
- Arbeitsplatz (Büro, Schreibtisch),
- Ausstattung (Laptop, Handy),
- Reisekosten und Spesen,
- Weiterbildung sowie
- Versicherungen (Unfall, Haftpflicht etc.).
Diese Kosten müssen Sie jetzt selber erwirtschaften. Dazu müssen Sie diese Kosten kennen und in Ihrer Kalkulation berücksichtigen.
Empfehlung*
Speziell für nebenberuflich Selbstständige und Kleingewerbe empfehlenswert:
Wie viel Zeit kann ich beim Kunden abrechnen?
Ermitteln Sie im ersten Schritt, wie viel Zeit Sie tatsächlich arbeiten. Wie viele Arbeitstage hat das Jahr für Sie?
Wie hoch ist der kalkulierte Tagessatz?
Es ergeben sich also 223 mögliche Arbeitstage pro Jahr. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden stehen also rund 1.784 Std. jährlich (223 Tage * 8 h) zur Verfügung. Aber: wie viel Zeit benötigen Sie für Kundenakquise, Angebote schreiben, Buchhaltung erledigen, Reisezeiten zum Kunden etc.? Wenn es Ihnen gelingt 66 % Ihrer Arbeitszeit produktiv (= an Kunden abrechenbar) zu gestalten, ist das für Dienstleister ein guter Wert. Es verbleiben in diesem Beispiel 1.177 abrechenbare Arbeitsstunden (66%* 1.784 Stunden) bzw. 147 Tage (66% *223 Tage).
Teilt man den notwendigen Umsatz (142.945 €) durch die produktiven Arbeitszeiten (147 Tage) ergibt sich ein kalkulierter Tagessatz von rund 980 €/Tag. Die Mehrwertsteuer müssen Sie noch hinzurechnen.
Wie hoch ist der kalkulierte Stundensatz als Dienstleister?
Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ergibt sich der kalkulatorische Stundensatz von 122,50 €/h. Ihr Netto-Stundenlohn in der abgerechneten Arbeitszeit beträgt: 42.000 €/147/8 = 35,67 €/h.
Bezogen auf Ihre gesamte Arbeitszeit (223 Tage) verdienen Sie 42.000 €/223/8 = 23,54 €/h Netto-Stundenlohn.)
Die hier dargestellte Kalkulation des Stundensatzes können Sie in diesem Excel-Download des Tagessatzrechners nachvollziehen und an Ihre Verhältnisse anpassen.
Download des Excel-Rechners “Stundensatz”
Beim Gründerblog der IHK Mittlerer Niederrhein finden Sie ebenfalls eine empfehlenswerte Excelvorlage für die Stundensatzberechnung.
Das magische Dreieck der Preisermittlung
Hiermit sind die die drei K’s der Preisfindung gemeint: Kalkulation, Kunden, Konkurrenz. Diese müssen zusammen passen und führen leider nicht immer zum gleichen Ergebnis.
Neben der reinen Kostenbetrachtung müssen Sie auch immer die Zahlungsbereitschaft Ihrer Kunden und das Verhalten Ihrer Konkurrenten mit ins Kalkül ziehen.
Oder anders ausgedrückt: Für verschiedene Leistungen können (oder müssen sogar) unterschiedliche Preise angeboten werden. Manche Kunden müssen einen anderen Preis bekommen als andere. Manche Aufgaben werden eben besser bezahlt als andere. Bei der Kalkulation sollten Sie deshalb gemischte Preise bedenken.
Welchen Preis akzeptieren Ihre Kunden?
Gerade wenn Sie als professioneller Anbieter von Ihren Geschäftspartnern ernst genommen werden wollen, sind realistisch kalkulierte Preisangaben viel überzeugender als Studententarife oder mit Angestellten-Blickwinkel kalkulierte Spar-Angebote.
Glücklicherweise ist der Preis nicht das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe! Aber das ist wieder ein Thema für sich!
Hilfreiche Literatur – eine Kaufempfehlung*
Wenn Sie sich ausführlicher mit dem Thema beschäftigen möchten, ist das folgende Buch für Sie bestimmt interessant:
“Herzlich willkommen in der Welt des Rechnungswesens, dem grauen Abbild der bunten Realität.” Im lockeren Ton, aber dennoch sachkundig geschrieben. Das Buch hilft, das Thema Kostenrechnung und Kalkulation endlich zu verstehen. Die Zusammenhänge werden deutlich sichtbarer als in vielen anderen Büchern. Kostenrechnung kann tatsächlich Spaß machen! 😉
Hallo Cyrous, vielen Dank für Ihr Interess und die Nachfrage.
Die Excel-Datei funktioniert wie sie soll. Allerdings muss man die “Iterative Berechnung” in Excel einschalten. Diesen Hinweis werde ich noch ergänzen.
Klicken Sie dazu in Excel auf die Registerkarte Datei, dann (ganz unten) auf Optionen und die Kategorie Formeln.
Im Abschnitt Berechnungsoptionen dann bitte das Kontrollkästchen Iterative Berechnung aktivieren.
In anderen Tabellenkalkulationsprogrammen funktioniert die Datei leider nicht.
Beachten Sie bitte, dass die Datei noch die Steuertabellen von 2020 berücksichtigt. Das war meine letzte Aktualisierung.
Aber auf ein paar Prozentpunkte kommt es letztlich auch gar nicht an.
Wichtig ist, dass Sie sich die Einflussfaktoren und Effekte klar machen, die grundsätzlich die Selbständigkeit vom Angestellten-Verhältnis unterscheidet!
Für Ihre geplante Selbständigkeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg!
Hallo Herr Eitel,
auf der Suche nach Informationen über die Berechnung von zu versteuerndes Einkommen bin ich auf Ihre Seite “Welchen Stundensatz kann ich als Dienstleister berechnen” gestoßen. Da ich eventuell als Freiberuflicher tätig sein möchte, fand ich die Excel-Datei interessant und habe sie mir heruntergeladen. Wie Inge erhalte auch ich die folgende Fehlermeldung:
“Es liegt mindestens ein Zirkelbezug vor, bei dem sich eine Formel direkt oder indirekt auf die eigene Zelle bezieht. Dies kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Formel führen. ”
Der Zirkelbezug liegt wahrscheinlich bei der Berechnung des Bruttogehalts/Gewinns in Zelle D10 vor. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden alle anhand des Bruttogehalts berechnet, aber die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge ist wiederum das Bruttogehalt, was zu diesem Zirkelbezug führt. Auch scheinen sich die Berechnungen nicht zu ändern, wenn ich in der Zelle D4 meinen jährlichen Nettolohn eintrage.
Haben Sie vielleicht eine überarbeitete Version der Excel-Datei?
Eine gute Ergänzung findet man hier:
https://www.impulse.de/management/unternehmensfuehrung/honorar-festlegen/3550816.html
Liebe Inga,
vielen Dank für den Kommentar und die kritischen Hinweise.
Die Formeln funktionieren in der Tat nur in Excel ordnungsgemäß. Leider fehlen in anderen Tebellenkalkulationen oder Web-Viewern notwendige Funktionen. Deshalb wird dort ggf. ein Fehler angezeigt. In Excel funktioniert es wie es soll. Das habe ich gerade nochmals überprüft.
Die in der Excel-Datei hinterlegte Steuerformel stammt von der Seite http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=einkommensteuerrechnerexcel. In der Ca.-Angabe der Datei sind individuelle Freibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten nicht berücksichtigt. Deshalb der Hinweis “nach Grundtarif”.
Die von Ihnen angegebene Webseite bestätigt doch gerade die von mir im Beispiel ermittelten Steuersätze. Bei einem Einkommen von 80 T€ werden 31,5 %, bei 120 T€ werden 35,0 % Einkommensteuer fällig. Aufgrund der Progression sind es bei 40 T€ nur 22,1 %.
Auch auf dieser Seite weisen “methodische Hinweise” auf in der Praxis abweichende Steuerbelastungen hin.
Eine individuelle Möglichkeit der Berechnung finden Sie z.B. beim Bundesfinanzminister unter https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2017/lst2017.jsp.
Letztlich geht es in meinem Beitrag auch nicht so sehr um die steuerliche Betrachtung, sondern um die Methodik, mit der ein Stundensatz kalkuliert werden kann. Viele Existenzgründer legen hierauf nicht genügend Augenmerk. Sie landen im “Hamsterrad” und wundern sich über das geringe Nettoeinkommen.
Guten Tag,
zunächst vielen Dank für die Tabelle. Bei mir erscheint eine Meldung mit “Zirkelbezug”, weshalb ich es noch nicht geschafft habe, sie für mich zu nutzen.
Davon abgesehen erscheint mir die Steuerbelastung sowohl für Angestellte mit 33 Prozent als auch für Freiberufler viel zu hoch, selbst bei der ungünstigsten Annahme Steuerklasse I, keine Kinder und Kirchensteuer. Und das meine nicht nur ich, sondern ebenso mehrere Brutto-Netto-Rechner sowie Statistiken des Bundesfinanzministeriums (z. B. hier: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf). Zudem können Freiberufler ihre Ausgaben für die Sozialversicherung mindestens teilweise von der Steuer absetzen, was ihre Steuerlast minimiert.
Beste Grüße
Vielen Dank für Ihre Ergänzung, Herr Wirsing.
Es ist genau, wie Sie schreiben. Der mögliche Stunden-/Tagessatz hängt von vielen Faktoren ab.
Gut, wenn man dann weiß, wo die eigene Schmerzgrenze liegt.
122,50 Euro ist vor allem im SAP Umfeld keine Seltenheit. In einer aktuellen Studie von 2016 wird der durchschnittliche Stundensatz mit 82,13 € im deutschsprachigen Raum angegeben.
Quelle: http://www.freelancermap.de/umfrage-2016
Dieser variiert natürlich nach Alter, Branche, Fachgebiet, Rolle im Projekt usw.
Vielen Dank Herr Thattil, freut mich, wenn Ihnen der Artikel hilft.
Die 122,50 EUR ergeben sich aus der Beispielrechnung. Aus der Vielzahl der Parameter müssen Sie entscheiden, wo Ihre eigenen Stellhebel sind: Auslastung, Arbeitszeit, Kosten …
Oder der Anspruch an das eigene Einkommen ist zu hoch.
Wenn Sie den “Marktpreis” Ihrer Dienstleistung kennen, bewahrt Sie das vor falschen Vorstellungen, wieviel man mit der Selbständgkeit verdienen kann.
Eine realistische Einschätzung der eigenen Verdienstmöglichkeiten fehlt leider bei vielen Gründern!
Danke für Ihre tolle Übersicht. Besonders die Stundensatzkalkulation ist interessant. Der Stundensatz von 122,50 Euro Netto ist schon etwas hoch, wenn man bedenkt, dass der derzeitige (2015) durchschnittliche Stundensatz in der IT bei 76 Euro Netto liegt. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass die Stundensätze in der Beratung höher liegen.
Danke nochmals für den Beitrag. Sehr hilfreich.