Welchen Stundensatz als Dienstleister kann ich berechnen?

frei­er Excel-Down­load: Rech­ner Stun­den­satz als Dienst­leis­ter, Frei­be­ruf­ler und Kleingewerbe

Stel­len Sie sich die­se Fra­ge? Soll­ten Sie auch! Denn die Ant­wort ist wesent­lich dafür, ob Sie mit Ihrer Selb­stän­dig­keit die lau­fen­den Kos­ten und Ihren Lebens­un­ter­halt erwirt­schaf­ten kön­nen – ob sich die Selb­stän­dig­keit also für Sie lohnt. Den Unter­schied zwi­schen den an Kun­den berech­ne­ten Stun­den­satz und Ihrem eige­nen Stun­den­lohn müs­sen Sie auf jeden Fall ver­stan­den haben. Egal, ob Sie als IT-Bera­ter oder Web-Desi­gner tätig sind oder ob Sie einen Haus­meis­ter­ser­vice betreiben.

Wie Sie den Stun­den­satz als Dienst­leis­ter kal­ku­lie­ren ist im Prin­zip für alle Beru­fe ähnlich. 

Gera­de Exis­tenz­grün­der im Dienst­leis­tungs­be­reich tun sich aber bei der Fest­le­gung des eige­nen Stun­den- bzw. Tages­satzes oft sehr schwer. Der Blick ist durch die meist vor­her­ge­hen­de Ange­stell­ten­zeit etwas getrübt. Das führt dann zu ver­häng­nis­voll fal­schen Vor­stel­lun­gen über die Höhe der abzu­rech­nen­den Sätze.

Wie viel Umsatz muss ich als Freiberufler machen, um meinen alten Nettolohn zu verdienen?

Wenn Sie gegen­über­stel­len, wie viel Umsatz Sie als Frei­be­ruf­ler erzie­len müs­sen, damit Sie das glei­che ver­füg­ba­re Net­to­ein­kom­men ver­die­nen wie in der Ange­stell­ten­zeit, wer­den Sie ver­mut­lich staunen:

Not­wen­di­ger Umsatz als Frei­be­ruf­ler
https://amortisat.de/wp-content/uploads/Stundensatzrechner-V20.1_Web.xlsx

Die­sen Umsatz müs­sen Sie in der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Arbeits­zeit erwirt­schaf­ten.
(Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers, bis­her erhal­te­ne Spe­sen oder ggf. die Betriebs­ren­te sind hier­bei noch gar nicht berücksichtigt.)


Empfehlung*

Welche Fehler sollte ich als Existenzgründer und Selbständiger unbedingt vermeiden?

Bei der Kal­ku­la­ti­on gibt es eini­ge typi­sche Feh­ler, die bei Exis­tenz­grün­dun­gen und in der Anlauf­pha­se jun­ger Unter­neh­men immer wie­der auf­fal­len. Die­se Feh­ler soll­ten Sie unbe­dingt vermeiden:

  • Oft­mals wird der an die Kun­den zu berech­nen­de Stun­den­satz mit dem per­sön­li­chen Stun­den­lohn ver­wech­selt und wird des­halb viel zu nied­rig angesetzt.
  • Es wird mit einem Umsatz in Höhe des letz­ten Ange­stell­ten-Gehal­tes geplant.
  • Vie­le Grün­dungs­wil­li­ge sind über die neu auf sie zukom­men­den Belas­tun­gen und die anfal­len­den betrieb­li­chen Kos­ten nicht infor­miert bzw. schaf­fen sich als Selb­stän­di­ger nicht den benö­tig­ten Überblick.
  • Die auf dem Kon­to ein­ge­hen­den Kun­den­zah­lun­gen wer­den als Net­to-Zah­lun­gen ver­stan­den – so wie für Ange­stell­te die Gehalts­über­wei­sung. Es wer­den kei­ne Rück­la­gen für Steu­ern o.ä. gebildet.

Sind Sie ein­mal mit einem zu gerin­gen Stun­den­satz in den Markt gestar­tet, ist die­ser Feh­ler meis­tens nur schwer zu kor­ri­gie­ren. Bestehen­den Kun­den kön­nen Sie eine Preis­er­hö­hung spä­ter kaum plau­si­bel machen. Das heißt im schlimms­ten Fall, dass Sie Ihren müh­sam auf­ge­bau­ten Kun­den­stamm wie­der ver­las­sen und noch mal von vorn begin­nen müs­sen. Das ist zwar immer noch bes­ser als in die Zah­lungs­un­fä­hig­keit zu rut­schen, noch bes­ser ist es aller­dings, vor­her etwas Zeit und Ener­gie in die Preis­fin­dung zu investieren.


Empfehlung*

Klei­ner Pra­xis-Leit­fa­den (nicht nur) für selbst­stän­di­ge Web­de­si­gner und Grafik-Designer* 


Wie kann ich meinen Stundensatz als Dienstleister / Freiberufler bestimmen?

Eins ist sicher: das „Bauch­ge­fühl“ ist bei Fest­le­gung Ihrer Prei­se ein schlech­ter Rat­ge­ber! Not­wen­dig ist viel­mehr etwas Rech­ne­rei. Oder wie die Fach­leu­te sagen: die Kal­ku­la­ti­on. Aber kei­ne Sor­ge: das klingt schlim­mer als es wirk­lich ist. Las­sen Sie sich nicht abhal­ten! Mehr als die vier Grund­re­chen­ar­ten und etwas gesun­den Men­schen­ver­stand wer­den Sie nicht benötigen!

Zwei Din­ge sor­gen immer wie­der für Überraschung:

  1. wie ein­fach die Rech­nung im Grun­de ist und leider
  2. wie hoch die dabei ermit­tel­ten Sät­ze sind bzw. tat­säch­lich sein müssten.

Sie kön­nen die gesam­te Rech­nung als Excel-Datei down­loa­den. Mit die­ser Datei kön­nen Sie die nach­fol­gen­den Erläu­te­run­gen bes­ser ver­fol­gen und viel­leicht sogar direkt auf Ihre eige­nen Ver­hält­nis­se anpassen.


Empfehlungen*

Nur wenige Stellhebel bestimmen über Erfolg oder Misserfolg

Letzt­lich gibt es eigent­lich nur weni­ge Ein­fluss­fak­to­ren, die über Ihren Erfolg oder Miss­erfolg – Gewinn oder Ver­lust – als Exis­tenz­grün­der entscheiden:

Ein­nah­men – Aus­ga­ben = Ergebnis

oder:

Umsatz – Kos­ten = Gewinn

Der Umsatz ergibt sich bei Dienst­leis­tern aus den abge­rech­ne­ten Stun­den mal dem Stundensatz.

Stun­den * Stun­den­satz – Kos­ten = Gewinn

Aus dem Gewinn bezie­hen Sie Ihr Unter­neh­mer­ge­halt für den pri­va­ten Lebens­un­ter­halt incl. der  Ein­kom­men­steu­er. Außer­dem bestrei­ten Sie aus dem Gewinn Ihre Inves­ti­tio­nen, til­gen Ihre Kre­di­te und bil­den Rück­la­gen für „Durst­stre­cken“.

In der Kal­ku­la­ti­on legen Sie Ihre Vor­stel­lun­gen und Zie­le zu den Fak­to­ren Zeit und Kos­ten fest. Hier­aus kön­nen Sie dann Ihren not­wen­di­gen Stun­den­satz errechnen.

Wie hoch sind Ihre laufenden Kosten als Selbständiger?

Dahin­ter steckt die Fra­ge: Wie viel Gewinn müs­sen Sie machen, um über die Run­den zu kom­men? Mini­mal­ziel – gera­de in der Anfangs­pha­se – ist es, aus der Selb­stän­dig­keit den eige­nen Lebens­unterhalt bestrei­ten zu kön­nen. Damit sind die Kos­ten für Mie­te, Klei­dung, Lebens­mit­tel, Ver­si­che­run­gen, Bei­trä­ge, Frei­zeit etc. gemeint. Die­se Kos­ten ken­nen Sie ja.

Ver­ges­sen Sie aber Ihren Urlaub, Aus­ga­ben für Geschen­ke oder Rück­la­gen für bei­spiels­wei­se die defek­te Wasch­ma­schi­ne nicht. Sie bekom­men die Zah­len nicht zusam­men? Neh­men Sie not­falls ein­fach Ihr altes Net­to-Ein­kom­men als Basis.
Beden­ken Sie aber, dass Sie als Unter­neh­mer auch Kos­ten sel­ber über­neh­men müs­sen, die wäh­rend der Ange­stell­ten­zeit der Chef bezahlt hat:

  • Arbeit­ge­ber­an­teil zur Sozialversicherung,
  • Arbeits­platz (Büro, Schreibtisch),
  • Aus­stat­tung (Lap­top, Handy),
  • Rei­se­kos­ten und Spesen,
  • Wei­ter­bil­dung sowie
  • Ver­si­che­run­gen (Unfall, Haft­pflicht etc.).

Die­se Kos­ten müs­sen Sie jetzt sel­ber erwirt­schaf­ten. Dazu müs­sen Sie die­se Kos­ten ken­nen und in Ihrer Kal­ku­la­ti­on berücksichtigen.


Empfehlung*

Spe­zi­ell für neben­be­ruf­lich Selbst­stän­di­ge und Klein­ge­wer­be empfehlenswert:


Wie viel Zeit kann ich beim Kunden abrechnen?

Ermit­teln Sie im ers­ten Schritt, wie viel Zeit Sie tat­säch­lich arbei­ten. Wie vie­le Arbeits­ta­ge hat das Jahr für Sie?

Wie hoch ist der kalkulierte Tagessatz?

Es erge­ben sich also 223 mög­li­che Arbeits­ta­ge pro Jahr. Bei einer täg­li­chen Arbeits­zeit von 8 Stun­den ste­hen also rund 1.784 Std. jähr­lich (223 Tage * 8 h) zur Ver­fü­gung. Aber: wie viel Zeit benö­ti­gen Sie für Kun­den­ak­qui­se, Ange­bo­te schrei­ben, Buch­hal­tung erle­di­gen, Rei­se­zei­ten zum Kun­den etc.? Wenn es Ihnen gelingt 66 % Ihrer Arbeits­zeit pro­duk­tiv (= an Kun­den abre­chen­bar) zu gestal­ten, ist das für Dienst­leis­ter ein guter Wert. Es ver­blei­ben in die­sem Bei­spiel 1.177 abre­chen­ba­re Arbeits­stun­den (66%* 1.784 Stun­den) bzw. 147 Tage (66% *223 Tage).

Teilt man den not­wen­di­gen Umsatz (142.945 €) durch die pro­duk­ti­ven Arbeits­zei­ten (147 Tage) ergibt sich ein kal­ku­lier­ter Tages­satz von rund 980 €/Tag. Die Mehr­wert­steu­er müs­sen Sie noch hinzurechnen.

Wie hoch ist der kalkulierte Stundensatz als Dienstleister?

Bei einer täg­li­chen Arbeits­zeit von 8 Stun­den ergibt sich der kal­ku­la­to­ri­sche Stun­den­satz von 122,50  €/h. Ihr Net­to-Stun­den­lohn in der abge­rech­ne­ten Arbeits­zeit beträgt: 42.000 €/147/8 = 35,67 €/h.

Bezo­gen auf Ihre gesam­te Arbeits­zeit (223 Tage) ver­die­nen Sie 42.000 €/223/8 = 23,54 €/h Netto-Stundenlohn.)

Die hier dar­ge­stell­te Kal­ku­la­ti­on des Stun­den­sat­zes kön­nen Sie in die­sem Excel-Down­load des Tages­satz­rech­ners nach­voll­zie­hen und an Ihre Ver­hält­nis­se anpassen.

Download des Excel-Rechners “Stundensatz”

Beim Grün­der­blog der IHK Mitt­le­rer Nie­der­rhein fin­den Sie eben­falls eine emp­feh­lens­wer­te Excel­vor­la­ge für die Stun­den­satz­be­rech­nung.

Das magische Dreieck der Preisermittlung

Hier­mit sind die die drei K’s der Preis­fin­dung gemeint: Kal­ku­la­ti­on, Kun­den, Kon­kur­renz. Die­se müs­sen zusam­men pas­sen und füh­ren lei­der nicht immer zum glei­chen Ergebnis.

Neben der rei­nen Kos­ten­be­trach­tung müs­sen Sie auch immer die Zah­lungs­be­reit­schaft Ihrer Kun­den und das Ver­hal­ten Ihrer Kon­kur­ren­ten mit ins Kal­kül ziehen.

Oder anders aus­ge­drückt: Für ver­schie­de­ne Leis­tun­gen kön­nen (oder müs­sen sogar) unter­schied­li­che Prei­se ange­bo­ten wer­den. Man­che Kun­den müs­sen einen ande­ren Preis bekom­men als ande­re. Man­che Auf­ga­ben wer­den eben bes­ser bezahlt als ande­re. Bei der Kal­ku­la­ti­on soll­ten Sie des­halb gemisch­te Prei­se bedenken.

Welchen Preis akzeptieren Ihre Kunden?

Gera­de wenn Sie als pro­fes­sio­nel­ler Anbie­ter von Ihren Geschäfts­part­nern ernst genom­men wer­den wol­len, sind rea­lis­tisch kal­ku­lier­te Preis­an­ga­ben viel über­zeu­gen­der als Stu­den­ten­ta­ri­fe oder mit Ange­stell­ten-Blick­win­kel kal­ku­lier­te Spar-Angebote.

Glück­li­cher­wei­se ist der Preis nicht das ein­zi­ge Kri­te­ri­um für die Auf­trags­ver­ga­be! Aber das ist wie­der ein The­ma für sich!

Hilfreiche Literatur – eine Kaufempfehlung*

Wenn Sie sich aus­führ­li­cher mit dem The­ma beschäf­ti­gen möch­ten, ist das fol­gen­de Buch für Sie bestimmt interessant:

Herz­lich will­kom­men in der Welt des Rech­nungs­we­sens, dem grau­en Abbild der bun­ten Rea­li­tät.” Im locke­ren Ton, aber den­noch sach­kun­dig geschrie­ben. Das Buch hilft, das The­ma Kos­ten­rech­nung und Kal­ku­la­ti­on end­lich zu ver­ste­hen. Die Zusam­men­hän­ge wer­den deut­lich sicht­ba­rer als in vie­len ande­ren Büchern. Kos­ten­rech­nung kann tat­säch­lich Spaß machen! 😉

9 Kommentare

  1. Hal­lo Cyro­us, vie­len Dank für Ihr Inter­ess und die Nachfrage. 

    Die Excel-Datei funk­tio­niert wie sie soll. Aller­dings muss man die “Ite­ra­ti­ve Berech­nung” in Excel ein­schal­ten. Die­sen Hin­weis wer­de ich noch ergänzen.
    Kli­cken Sie dazu in Excel auf die Regis­ter­kar­te Datei, dann (ganz unten) auf Optio­nen und die Kate­go­rie For­meln.
    Im Abschnitt Berech­nungs­op­tio­nen dann bit­te das Kon­troll­käst­chen Ite­ra­ti­ve Berech­nung aktivieren.
    In ande­ren Tabel­len­kal­ku­la­ti­ons­pro­gram­men funk­tio­niert die Datei lei­der nicht.

    Beach­ten Sie bit­te, dass die Datei noch die Steu­er­ta­bel­len von 2020 berück­sich­tigt. Das war mei­ne letz­te Aktualisierung.
    Aber auf ein paar Pro­zent­punk­te kommt es letzt­lich auch gar nicht an.
    Wich­tig ist, dass Sie sich die Ein­fluss­fak­to­ren und Effek­te klar machen, die grund­sätz­lich die Selb­stän­dig­keit vom Ange­stell­ten-Ver­hält­nis unterscheidet!

    Für Ihre geplan­te Selb­stän­dig­keit wün­sche ich Ihnen viel Erfolg!

  2. Hal­lo Herr Eitel,

    auf der Suche nach Infor­ma­tio­nen über die Berech­nung von zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men bin ich auf Ihre Sei­te “Wel­chen Stun­den­satz kann ich als Dienst­leis­ter berech­nen” gesto­ßen. Da ich even­tu­ell als Frei­be­ruf­li­cher tätig sein möch­te, fand ich die Excel-Datei inter­es­sant und habe sie mir her­un­ter­ge­la­den. Wie Inge erhal­te auch ich die fol­gen­de Fehlermeldung:

    Es liegt min­des­tens ein Zir­kel­be­zug vor, bei dem sich eine For­mel direkt oder indi­rekt auf die eige­ne Zel­le bezieht. Dies kann zu einer feh­ler­haf­ten Berech­nung der For­mel führen. ”

    Der Zir­kel­be­zug liegt wahr­schein­lich bei der Berech­nung des Bruttogehalts/Gewinns in Zel­le D10 vor. Denn die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wer­den alle anhand des Brut­to­ge­halts berech­net, aber die Sum­me aller Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ist wie­der­um das Brut­to­ge­halt, was zu die­sem Zir­kel­be­zug führt. Auch schei­nen sich die Berech­nun­gen nicht zu ändern, wenn ich in der Zel­le D4 mei­nen jähr­li­chen Net­to­lohn eintrage. 

    Haben Sie viel­leicht eine über­ar­bei­te­te Ver­si­on der Excel-Datei?

  3. Lie­be Inga,
    vie­len Dank für den Kom­men­tar und die kri­ti­schen Hinweise.
    Die For­meln funk­tio­nie­ren in der Tat nur in Excel ord­nungs­ge­mäß. Lei­der feh­len in ande­ren Tebel­len­kal­ku­la­tio­nen oder Web-View­ern not­wen­di­ge Funk­tio­nen. Des­halb wird dort ggf. ein Feh­ler ange­zeigt. In Excel funk­tio­niert es wie es soll. Das habe ich gera­de noch­mals überprüft.

    Die in der Excel-Datei hin­ter­leg­te Steu­er­for­mel stammt von der Sei­te http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=einkommensteuerrechnerexcel. In der Ca.-Angabe der Datei sind indi­vi­du­el­le Frei­be­trä­ge, Son­der­aus­ga­ben und Wer­bungs­kos­ten nicht berück­sich­tigt. Des­halb der Hin­weis “nach Grundtarif”. 

    Die von Ihnen ange­ge­be­ne Web­sei­te bestä­tigt doch gera­de die von mir im Bei­spiel ermit­tel­ten Steu­er­sät­ze. Bei einem Ein­kom­men von 80 T€ wer­den 31,5 %, bei 120 T€ wer­den 35,0 % Ein­kom­men­steu­er fäl­lig. Auf­grund der Pro­gres­si­on sind es bei 40 T€ nur 22,1 %.
    Auch auf die­ser Sei­te wei­sen “metho­di­sche Hin­wei­se” auf in der Pra­xis abwei­chen­de Steu­er­be­las­tun­gen hin.

    Eine indi­vi­du­el­le Mög­lich­keit der Berech­nung fin­den Sie z.B. beim Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter unter https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2017/lst2017.jsp.

    Letzt­lich geht es in mei­nem Bei­trag auch nicht so sehr um die steu­er­li­che Betrach­tung, son­dern um die Metho­dik, mit der ein Stun­den­satz kal­ku­liert wer­den kann. Vie­le Exis­tenz­grün­der legen hier­auf nicht genü­gend Augen­merk. Sie lan­den im “Hams­ter­rad” und wun­dern sich über das gerin­ge Nettoeinkommen.

  4. Guten Tag,

    zunächst vie­len Dank für die Tabel­le. Bei mir erscheint eine Mel­dung mit “Zir­kel­be­zug”, wes­halb ich es noch nicht geschafft habe, sie für mich zu nutzen.
    Davon abge­se­hen erscheint mir die Steu­er­be­las­tung sowohl für Ange­stell­te mit 33 Pro­zent als auch für Frei­be­ruf­ler viel zu hoch, selbst bei der ungüns­tigs­ten Annah­me Steu­er­klas­se I, kei­ne Kin­der und Kir­chen­steu­er. Und das mei­ne nicht nur ich, son­dern eben­so meh­re­re Brut­to-Net­to-Rech­ner sowie Sta­tis­ti­ken des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums (z. B. hier: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf). Zudem kön­nen Frei­be­ruf­ler ihre Aus­ga­ben für die Sozi­al­ver­si­che­rung min­des­tens teil­wei­se von der Steu­er abset­zen, was ihre Steu­er­last minimiert. 

    Bes­te Grüße

  5. Vie­len Dank für Ihre Ergän­zung, Herr Wirsing.
    Es ist genau, wie Sie schrei­ben. Der mög­li­che Stun­den-/Ta­ges­satz hängt von vie­len Fak­to­ren ab.
    Gut, wenn man dann weiß, wo die eige­ne Schmerz­gren­ze liegt.

  6. 122,50 Euro ist vor allem im SAP Umfeld kei­ne Sel­ten­heit. In einer aktu­el­len Stu­die von 2016 wird der durch­schnitt­li­che Stun­den­satz mit 82,13 € im deutsch­spra­chi­gen Raum angegeben.

    Quel­le: http://www.freelancermap.de/umfrage-2016

    Die­ser vari­iert natür­lich nach Alter, Bran­che, Fach­ge­biet, Rol­le im Pro­jekt usw.

  7. Vie­len Dank Herr That­til, freut mich, wenn Ihnen der Arti­kel hilft.

    Die 122,50 EUR erge­ben sich aus der Bei­spiel­rech­nung. Aus der Viel­zahl der Para­me­ter müs­sen Sie ent­schei­den, wo Ihre eige­nen Stell­he­bel sind: Aus­las­tung, Arbeits­zeit, Kosten …
    Oder der Anspruch an das eige­ne Ein­kom­men ist zu hoch.

    Wenn Sie den “Markt­preis” Ihrer Dienst­leis­tung ken­nen, bewahrt Sie das vor fal­schen Vor­stel­lun­gen, wie­viel man mit der Selb­ständgkeit ver­die­nen kann.

    Eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der eige­nen Ver­dienst­mög­lich­kei­ten fehlt lei­der bei vie­len Gründern!

  8. Dan­ke für Ihre tol­le Über­sicht. Beson­ders die Stun­den­satz­kal­ku­la­ti­on ist inter­es­sant. Der Stun­den­satz von 122,50 Euro Net­to ist schon etwas hoch, wenn man bedenkt, dass der der­zei­ti­ge (2015) durch­schnitt­li­che Stun­den­satz in der IT bei 76 Euro Net­to liegt. Ich kann mir jedoch vor­stel­len, dass die Stun­den­sät­ze in der Bera­tung höher liegen.

    Dan­ke noch­mals für den Bei­trag. Sehr hilfreich.

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