Wozu braucht man ein externes Controlling?

In vie­len klei­ne­ren und mitt­le­ren Unter­neh­men wird zur Steue­rung des Geschäfts­ver­laufs oft nur die Ver­gan­gen­heit zu Rate gezo­gen. Anhand der BWA, der betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung, erfolgt die rück­wär­ti­ge Betrach­tung und Bewer­tung des Geschäfts­ver­lau­fes. Die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung bis die Zah­len der BWA vor­lie­gen und aus­ge­wer­tet wer­den kön­nen, macht die Ergeb­nis­se oft schon irrele­vant, bevor sie über­haupt erar­bei­tet wur­den. Das liegt in der Natur der Sache: die Zah­len der Buch­hal­tung geben Infor­ma­tio­nen über die His­to­rie des Unter­neh­mens und sol­len die­se dokumentieren.

Die “BWA” ist zur Unternehmenssteuerung meistens ungeeignet

Im typi­schen Mit­tel­stand wird durch die zu star­ke Ver­gan­gen­heits­ori­en­tie­rung und die zu star­ke Aus­rich­tung auf Abschluss- und Steu­er­the­men Hand­lungs­be­darf zu spät erkannt. Oft ste­cken die Unter­neh­men dann schon mit­ten in einer Ergeb­nis- oder sogar schon einer Liquiditätskrise.

Neben die­sem zeit­li­chen Ver­zug kommt erschwe­rend hin­zu, dass die erstell­ten BWA’s sehr oft feh­ler­haft sind und für die unter­jäh­ri­ge Infor­ma­ti­on des Unter­neh­mers und der Ban­ken unge­g­eig­net. Schlimms­ten­falls wiegt sich der Unter­neh­mer sogar in fal­scher Sicherheit.

Selbst die DATEV ist mit den erstell­ten BWA’s unzu­frie­den und sieht den Bedarf zur nach­träg­li­chen Über­ar­bei­ten der Auswertungen:

(http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=159725 am 22.02.2014)

Auf Basis der BWA des Steu­er­be­ra­ters kann also eine Emp­feh­lung für das kon­kre­te Tun oft nicht abge­lei­tet wer­den. Anstatt zur eigent­lich benö­tig­ten Unter­stüt­zung der Unter­neh­mens­füh­rung ver­kommt die BWA oft zum Recht­fer­ti­gungs­in­stru­ment. Oder die BWA wird – so wie sie kommt – unge­se­hen abge­hef­tet. Völ­lig unpro­duk­tiv und ohne ech­ten Mehrwert.

Unter­neh­men benö­ti­gen den jeder­zei­ti­gen Über­blick über die aktu­el­len Gescheh­nis­se, um Kennt­nis dar­über zu haben, wie man nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen ent­ge­gen­wirkt. Dies gelingt nur mit ganz­heit­li­chen, betriebs­wirt­schaft­li­chen Steue­rungs­sys­te­men. Idea­ler­wei­se ist ein vor­aus­lau­fen­des Kenn­zah­len­sys­tem im Unter­neh­men eingerichtet.

Controlling als ganzheitliches Frühwarnsystem

Groß­un­ter­neh­men beschäf­ti­gen des­halb eige­ne Mit­ar­bei­ter oder sogar Abtei­lun­gen, die sich mit dem Con­trol­ling beschäf­ti­gen. So sind das not­wen­di­ge Know-How und die zeit­li­chen Kapa­zi­tä­ten im Unter­neh­men vorhanden.

Wich­tigs­tes Con­trol­ling-Werk­zeug ist hier­bei die Unter­neh­mens­pla­nung. Sie holt alle Betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter “ins Boot” und klärt, wer bis wann bestimm­te Auf­ga­ben zu erle­di­gen hat. Die Zukunft wird sozu­sa­gen in das Report­ing mit ein­be­zo­gen und gestaltet.

Das Dilem­ma bei klei­ne­ren Fir­men: ein eige­ner Con­trol­ler rech­net sich ein­fach nicht. Die Vor­tei­le des Con­trol­lings wer­den zwar erkannt, die Umset­zung im eige­nen Unter­neh­men wird aus Kos­ten­grün­den aber nicht voll­zo­gen. Der Unter­neh­mer steckt in einem Teu­fels­kreis und ver­zich­tet auf ein wich­ti­ges Steuerungsinstrument.

Externes Controlling unterstützt die Unternehmensführung

Ähn­lich wie die Leis­tung eines Steu­er­be­ra­ters oder Rechts­an­wal­tes kön­nen Sie als Unter­neh­mer die Dienst­leis­tung eines exter­nen Con­trol­lers bedarfs­ge­recht  in Anspruch neh­men. Dadurch blei­ben die Kos­ten gering und eine fes­te Per­so­nal­bin­dung wird nicht ein­ge­gan­gen. Die unter­neh­me­ri­sche Fle­xi­bli­tät bleibt erhalten.

Gemein­sam mit dem Exter­nen wer­den die Pla­nun­gen für das nächs­te Geschäfts­jahr auf­ge­stellt oder sogar eine Mit­tel­frist-Pla­nung erarbeitet.

Ihr Report­ing wird qua­li­fi­ziert und ver­ständ­lich auf­be­rei­tet. Im Monats- oder Quar­tals­be­richt erfolgt der Soll-/Ist-Abgleich und in einer Erwar­tungs­rech­nung die Vor­schau auf das Jah­res­en­de. So kön­nen Sie auch bei Ban­ken und Inves­to­ren punk­ten. Mit dem objek­ti­ven Blick des Exter­nen wer­den die Ergeb­nis­se gemein­sam bespro­chen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen erar­bei­tet. Natür­lich ist der ver­trau­li­che Umgang mit Ihren Daten und den Gesprächs­in­hal­ten für den exter­nen Pro­fi eine Selbstverständlichkeit.

Kosten des externen Controllings sind überschaubar

Je nach Unter­neh­mens­grö­ße fal­len für den exter­nen Con­trol­ler nur weni­ge Hun­dert Euro monat­lich an. Die Inves­ti­ti­on in eine exter­ne Con­trol­ling-Dienst­leis­tung hilft dem Unter­neh­mer, rich­tig zu steu­ern sowie jeder­zeit die Liqui­di­tät und die Per­spek­ti­ven sei­nes Unter­neh­mens im Blick zu behal­ten. Das rech­net sich.

 

vgl. auch Arti­kel von Ingo von Holdt im Controllingportal

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