Outsourcing: Wohl oder Übel bei Organisationsentscheidungen?

Unter Out­sour­cing ver­steht man das Aus­la­gern von ursprüng­lich fir­men­in­tern erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen an Drit­te. Das out­sour­cen­de Unter­neh­men bestimmt den Umfang des Aus­la­gerns: es kön­nen sowohl ein­zel­ne Funk­ti­ons­be­rei­che als auch zusam­men­hän­gen­de, kom­ple­xe Auf­ga­ben betrof­fen sein.

Bekannt wur­de Out­sour­cing in den 60er Jah­ren durch die Aus­la­ge­rung von Fer­ti­gungs­pro­zes­sen in der Tex­til­in­dus­trie. In den 80er Jah­ren erlang­te der Begriff durch Aus­la­ge­rungs­ver­trä­ge in der Daten­ver­ar­bei­tung Bekannt­heit und war lan­ge Zeit vor­herr­schend in der IT-Branche.

Mitt­ler­wei­le wird Out­sour­cing in fast allen Wirt­schafts­zwei­gen ein­ge­setzt. Die häu­figs­ten Berei­che sind Pro­duk­ti­on, Sicher­heit, Trans­port, IT und Telekommunikationstechnologie.

Ziele des Outsourcing

Durch die “Kon­zen­tra­ti­on auf das Kern­ge­schäft” soll in der Regel vor allem eine Redu­zie­rung der Kos­ten erzielt wer­den. Auch die Effi­zi­enz der inter­nen Arbeits­ab­läu­fe soll ver­bes­sert werden.Die fle­xi­ble­ren Betriebs­struk­tu­ren und die Ver­bes­se­rung der eige­nen Boni­tät bei Kre­dit­ge­bern sind eben­falls häu­fi­ge Ziele.

Ausprägungen des Outsourcing

Man kann Out­sour­cing in zwei grund­sätz­li­chen Aus­prä­gun­gen betreiben:

  • voll­stän­di­ge Aus­la­ge­rung an Dritt­fir­men oder
  • Koope­ra­ti­on mit Partnerfirmen.

Dies bedeu­tet also im ers­ten Fall eine voll­stän­di­ge Aus­la­ge­rung ein­zel­ner Arbeits­ab­läu­fe an einen exter­nen Dienst­leis­ter und dem Auf­bau neu­er Kapa­zi­tä­ten (z.B. Aus­la­ge­rung des Designs für ein­zel­ne Pro­dukt­grup­pen an Free­lan­cer). Bei einer Koope­ra­ti­on wer­den bereits bestehen­de Struk­tu­ren bzw. Lösun­gen des Dienst­leis­ters genutzt und die eige­nen Abläu­fe an die­se Lösung ange­passt (z.B. Nut­zung eines Spe­di­teurs statt eige­nem Fuhrpark).

Neben die­sen bei­den Haupt­ty­pen fin­det man in der Pra­xis häu­fig Misch­for­men, bei der die Dritt­fir­men auf Grund ihrer spe­zi­fi­schen Erfah­rung auch in Pro­zes­se der Ent­schei­dungs­fin­dung mit ein­be­zo­gen werden.

Mögliche Fehlerquellen beim Outsourcing

  • unzu­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung der eige­nen Unternehmensstrategie
  • par­al­le­le Arbeits­ab­läu­fe ver­rin­gern die Effizienz
  • fir­men­in­ter­ne Res­sour­cen wer­den nicht aus­rei­chend ausgeschöpft.
  • die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on am Markt wird nicht aus­rei­chend berücksichtigt
  • feh­len­der Pro­jekt­plan bzw. unge­nü­gen­der Detaillierungsgrad
  • Umset­zung des Out­sour­cing vor Been­di­gung der Situa­ti­ons­ana­ly­se bzw. feh­len­de Analyse

Vorteile

  • Kos­ten­re­du­zie­rung
    (20% als Min­dest­vor­aus­set­zung zur Rea­li­sie­rung von Outsourcing)
  • Gerin­ge­re Kapitalbindung
    (Ent­las­tung der Bud­gets durch Aus­la­ge­rung und zu erwar­ten­de hohe Ein­spa­run­gen an Personalkosten)
  • Kon­zen­tra­ti­on auf das so genann­te Kerngeschäft
    (frei wer­den­de Res­sour­cen für die Haupt­auf­ga­ben durch Aus­la­ge­rung von zeit­in­ten­si­ven Arbeitsabläufen)
  • Stei­ge­rung der Qualität
    (Nut­zung des Fach­wis­sens der Fremdfirma)
  • Trans­pa­renz der lau­fen­den Kosten
    (Offen­le­gung ver­steck­ter und bis­lang nicht nach­voll­zieh­ba­rer Kos­ten­an­tei­le durch Auslagerung)
  • Mini­mie­rung von Risiken
    (Trans­fer von Risi­ken auf die Drittfirma)

Nachteile

  • Chan­ge Management
    (geän­der­te Abläu­fe erfor­dern neue Fähig­kei­ten der Mitarbeiter)
  • Erfor­der­li­ches Mit­spra­che­recht fehlt
    (gegen­über der Fremd­fir­ma, um Zugriff auf alle Abläu­fe gewähr­leis­ten zu können)
  • Ver­lust von eige­nem Wis­sen und Fertigkeiten
    (durch voll­stän­di­ge Über­nah­me bis­her betriebs­in­ter­ner Abläu­fe durch Drit­te geht eige­nes Exper­ten­wis­sen dau­er­haft verloren)
  • Abhän­gig­keit von der Fremdfirma
    (Steue­rung und Kon­trol­le der Fremd­fir­ma weit­aus pro­ble­ma­ti­scher als bei unter­neh­mens­in­ter­nen Abläufen)
  • lang­fris­ti­ge Verträge
    (vor­herr­schen­de Ver­trags­dau­er liegt bei min­des­tens fünf Jah­ren, dadurch nur gerin­ge Mög­lich­kei­ten der Tren­nung im Fal­le einer nega­ti­ven Entwicklung)
  • unzu­rei­chen­der Schutz betriebs­in­ter­ner Daten (Know How, Paten­te, Kun­den­da­ten etc.)
    (Sicher­heit der sen­si­blen Daten bei Zusam­men­ar­beit mit Fremd­fir­men durch gerin­ge­re Kon­troll­mög­lich­kei­ten in höhe­rem Maße gefähr­det, als im eige­nen Unternehmen)

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