Steuerfreie Benefits für Mitarbeitende

Egal ob Tank­gut­schein, Pre­paid-Bezahl­kar­te oder Kin­der­gar­ten­zu­schuss: In Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels sind steu­er­freie Zusatz­leis­tun­gen eine Mög­lich­keit, Ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber zu stei­gern. Wir stel­len eini­ge Bei­spie­le für Mit­ar­bei­ter-Bene­fits vor – und erklä­ren, was Unter­neh­men beach­ten müs­sen, damit die Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen am Ende auch wirk­lich steu­er­frei sind.

Steu­er­freie Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen: So bin­den Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den cle­ver – und spa­ren dabei auch noch Steuern

Steuerfreie Arbeitgeber-Leistungen

In Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel und wach­sen­dem Wett­be­werb um Talen­te wird es immer wich­ti­ger, als Arbeit­ge­ber attrak­tiv auf­zu­tre­ten. Ein gutes Gehalt ist dabei längst nicht alles. Viel­mehr sind es die klei­nen, steu­er­frei­en Extras, die oft den Unter­schied machen – für Ihre Mit­ar­bei­ten­den und für Ihr Budget.

Hier stel­len wir Ihnen eini­ge Bene­fits vor, die als steu­er­frei­en Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen mög­lich sind – und wie Sie die­se sinn­voll ein­set­zen können.

1. Frühstück & Mittagessen – der Weg zum Herzen führt durch den Magen

Ein gemein­sa­mes Früh­stück im Unter­neh­men oder ein Zuschuss zum Mit­tag­essen kommt nicht nur gut an, son­dern ist auch steu­er­lich inter­es­sant.
Wenn Sie ein Früh­stück stel­len, muss Ihr Mit­ar­bei­ten­der ledig­lich den amt­li­chen Sach­be­zugs­wert von aktu­ell 2,30 € ver­steu­ern – oder Sie über­neh­men eine Pau­schal­steu­er von 25 %. Dann bleibt es für Ihre Mit­ar­bei­ten­den steu­er­frei.
Auch Restau­rant­gut­schei­ne oder Essens­zu­schüs­se sind beliebt: Sie kön­nen täg­lich eine Zuschuss gewäh­ren, solan­ge der Gut­schein­wert 7,50 € nicht über­steigt. Damit för­dern Sie gute Lau­ne – und nie­mand muss hung­rig in die nächs­te Besprechung.

2. Kindergartenzuschuss – echte Entlastung für Eltern

Wenn Sie Eltern im Team haben, kön­nen Sie punk­ten, indem Sie die Kin­der­be­treu­ung unter­stüt­zen. Zuschüs­se zu Kin­der­gär­ten oder ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen sind steu­er­frei – vor­aus­ge­setzt, sie wer­den zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Lohn gezahlt und die tat­säch­li­chen Betreu­ungs­kos­ten wer­den belegt.
Ein sol­cher Zuschuss ist nicht nur ein ech­ter Plus­punkt für Ihre Mit­ar­bei­ten­den, son­dern zeigt auch Ihre Fami­li­en­freund­lich­keit als Arbeitgeber.

3. Fahrtkostenzuschuss & Jobticket – entspannt zur Arbeit

Der Weg zur Arbeit kos­tet Zeit und Geld. Mit einem steu­er­frei­en Job­ti­cket oder einem Fahrt­kos­ten­zu­schuss kön­nen Sie aktiv zur Ent­las­tung bei­tra­gen.
Über­neh­men Sie bei­spiels­wei­se die Kos­ten für ein Ticket im öffent­li­chen Nah­ver­kehr, bleibt das für Ihre Mit­ar­bei­ten­den steu­er­frei. Für Auto­fah­ren­de kön­nen Sie einen pau­schal ver­steu­er­ten Fahrt­kos­ten­zu­schuss leis­ten (15 % Lohn­steu­er, kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben). Ein klei­ner Betrag mit gro­ßer Wirkung.

4. Dienstfahrrad oder E‑Bike – gesund, grün und steuerfrei

Ein Fahr­rad vom Arbeit­ge­ber? Das kommt rich­tig gut an! Wenn Sie ein Dienst­fahr­rad oder E‑Bike zusätz­lich zum Gehalt zur Ver­fü­gung stel­len, kann es sowohl für den Arbeits­weg als auch pri­vat genutzt wer­den – steu­er­frei.
Eine gute Mög­lich­keit, um Fit­ness, Nach­hal­tig­keit und Ihre Arbeit­ge­ber­mar­ke zu stärken.

5. Gesundheitsförderung – ein starkes Team beginnt mit gesunden Mitarbeitenden

Sie möch­ten Aus­fall­zei­ten redu­zie­ren und die Moti­va­ti­on stär­ken? Dann inves­tie­ren Sie in die Gesund­heit Ihres Teams.
Bis zu 600 € pro Jahr und Mit­ar­bei­ten­dem dür­fen Sie steu­er­frei für zer­ti­fi­zier­te Gesund­heits­an­ge­bo­te auf­wen­den – z. B. für Rücken­schu­lun­gen, Stress­prä­ven­ti­on oder Ernäh­rungs­be­ra­tung. Wich­tig: Die Maß­nah­men müs­sen bestimm­te Qua­li­täts­an­for­de­run­gen erfüllen.

6. Gutscheine & Sachbezüge – kleine Aufmerksamkeiten, große Wirkung

Monat­li­che Sach­be­zü­ge oder Gut­schei­ne bis 50 € sind steu­er­frei, wenn sie zusätz­lich zum Lohn gewährt wer­den. Ob Tank­kar­te, Shop­ping-Gut­schein oder Sach­be­zugs­kar­te – sol­che klei­nen Extras sor­gen für Wert­schät­zung und Mitarbeiterbindung.

7. Wichtig: Regeln einhalten

Damit Ihre Zuwen­dun­gen steu­er­frei blei­ben, soll­ten Sie fol­gen­de Punk­te beachten:

  • Vor­ab prü­fen: Bespre­chen Sie unbe­dingt alle geplan­ten Leis­tun­gen vor­ab mit Ihrem Steuerberater!
  • Zusätz­lich­keit: Die Leis­tun­gen müs­sen zusätz­lich zum Arbeits­lohn gewährt werden.
  • Bele­ge auf­be­wah­ren: Gera­de bei Kin­der­be­treu­ung oder Gesund­heits­leis­tun­gen sind Nach­wei­se nötig.
  • Doku­men­ta­ti­on: Hal­ten Sie fest, wer was erhält – für den Fall einer Prüfung.

Fazit: Win-win für beide Seiten

Mit steu­er­frei­en Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen machen Sie nicht nur Ihren Mit­ar­bei­ten­den eine Freu­de, son­dern spa­ren auch selbst bares Geld. Nut­zen Sie die Spiel­räu­me, die der Gesetz­ge­ber Ihnen bie­tet – und machen Sie Ihr Unter­neh­men zu einem ech­ten Magne­ten für enga­gier­te Fachkräfte.

Quellen und weitere Informationen