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Schwarzarbeit: verblüffende Rechnung für Unternehmer
Lohnt sich Schwarzarbeit? Wird man durch Schwarzarbeit schneller reich? In manchen Gewerken gehören die “Brutto-Netto-Verwechsler” zur Tagesordnung. Auch die Kunden fragen unverhohlen: “Was kostet es denn ohne Rechnung?” Schwarzarbeit zählt in vielen Köpfen unverändert als “Kavaliersdelikt”. Das ist Schwarzarbeit aber schon lange nicht mehr.
Strafen und Bußgelder
Die Strafen und Bußgelder reichen von Geldstrafen (bis zu 500.000 Euro) bis zu Freiheitsstrafen (bis zu 10 Jahren). Gegebenenfalls kommen noch umfangreiche Regress- oder Haftungsansprüche hinzu (beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Schadensfällen). Das vermeintlich “gute Geschäft” kann (nicht nur) den Unternehmer teuer zu stehen kommen.
Mit einer Richtungsänderung in der Rechtssprechung haben die obersten Bundesrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass Unternehmer, die bewusst gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoßen, keinen Anspruch auf Bezahlung ihrer Arbeit haben (Az.: VII ZR 241/13).
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Auf der anderen Seite hatte das Gericht gegen einen Kunden entschieden. Danach stehen Kunden keine Nachbesserungsansprüche zu, wenn die schwarz erbrachte Leistung nicht ordentlich gemacht wird (Az.: VII ZR 6/13). Also ist die Beschäftigung von Schwarzarbeitern auch für den Auftraggeber ein größeres Risiko geworden.
Dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zufolge ist der Abschluss von Verträgen grundsätzlich verboten, wenn eine Vertragspartei ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, die sich aus der vertraglich vereinbarten Werkleistung ergeben.
Mängelansprüche scheiden bei diesen nichtigen Verträgen grundsätzlich aus. (Vgl. Handwerk.com)
Hohe Risiken auch für die Schwarzarbeiter
Auch für die Mitarbeiter ergeben sich im Falle des “Auffliegens” erhebliche Nachteile. Bei der vereinbarten Schwarzgeldentlohnung handelt es sich – so die einschlägigen Urteile – nicht um eine Nettolohnvereinbarung, bei der der Arbeitgeber anschließend die Steuerlast alleine tragen soll. “
Mit einer Schwarzgeldabrede bezwecken die Arbeitsvertragsparteien in aller Regel, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen, nicht jedoch deren Übernahme durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bleibt also der Steuerschuldner.” (BAG – 5 AZR 301/09) Dem Schwarzarbeiter drohen hohe Steuernachzahlungen, wenn die erhaltenen Zahlungen nachträglich wie Bruttolohn abgerechnet werden. Möglicherweise für einige Jahre. (vgl. Handwerksblatt.de)
Das Risiko, dass es dazu kommt, ist deutlich gestiegen. Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls entdecken deutlich mehr Verstöße als noch vor ein paar Jahren.. (vgl. “Offensive gegen Schwarzarbeit”)
Typische Branchen
Die “typischen” Branchen Bau, Renovierung, Reparaturen sind hinlänglich bekannt. Aber selbst im Nachhilfe- und Musik-Umfeld findet man sehr viel Schwarzarbeit.
Lohnt sich Schwarzarbeit tatsächlich? Und für wen?
Nutznießer der Schwarzarbeit
Aber wer ist eigentlich Nutznießer dieser Abrechnungsmethode? Erstaunlicherweise ist es in manchen Situationen gar nicht der Unternehmer selbst, der hiervon einen Vorteil hat. Das verblüfft.
Gerade bei knapp kalkulierten Aufträgen sucht mancher Unternehmer sein Heil in der Schattenwirtschaft. Statt des vermeintlichen Mehrgewinns verbleibt beim Unternehmer jedoch manchmal nur das erhöhte Risiko “aufzufliegen” – mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Die folgende Beispielrechnung zeigt die möglichen Effekte:
- der Kunde spart die Mehrwertsteuer
- die Mitarbeiter kassieren “brutto für netto”: ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben
- der Unternehmer zahlt beim Material die Mehrwertsteuer aus eigener Tasche und hat deshalb insgesamt nicht mehr verdient.
Vergleichsrechnung für Schwarzarbeit aus Sicht des Unternehmers
Brutto-Netto-Rechner | regulär | “schwarz” |
Kunde zahlt: | 5.950,00 | 5.000,00 |
Mehrwertsteuer | -950,00 | 0,00 |
Umsatz Unternehmer (netto) | 5.000,00 | 5.000,00 |
Material | -2.850,00 | -3.391,50 |
Personalkosten | -1.000,00 | -1.000,00 |
Arbeitgeber-Anteil (20 %) | -200,00 | 0,00 |
Gewinn vor Steuern | 950,00 | 608,50 |
Ertragsteuer (35%) | -332,50 | 0,00 |
Netto-Gewinn | 617,50 | 608,50 |
Das ist sicherlich ein Grenzfall – aber gerade bei hohem Materialeinsatz fällt der vermeintliche Steuervorteil gar nicht mehr so hoch ins Gewicht. Durch den bei der Schwarzarbeit nicht genutzten Vorsteuer-Effekt wird der vermeintliche Vorteil bei der Einkommensteuer ausgeglichen. Für den Unternehmer bedeutet Schwarzarbeit dann eher ein Nullsummenspiel.
Der Unternehmer bringt durch die eingegangenen Risiken seinen Kunden und Mitarbeitern eine Ersparnis – selber geht er aber mitunter leer aus. Lohnt sich Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit bringt dein Geschäft in Schwung?
Die Gewerbeordnung (§ 35 Abs. 1 GewO) sieht sogar vor, unzuverlässigen Unternehmern die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise zu untersagen. Mit anderen Worten: Unternehmen, die mit Schwarzarbeit aufgefallen sind, droht die Schließung ihres Geschäftes. Dann ist der “Schwung” ganz schnell verschwunden.
Das alte Torfrock-Lied “Ordnungswidrige Beschäftigung bringt dein Geschäft in Schwung” darf getrost in der Klamauk-Ecke verwendet werden. Aber bitte nur da!