
Risiken sind immer ein wesentlicher Teil unternehmerischen Handelns. Mit dem seit 2021 geltenden StaRUG besteht für Unternehmer bzw. die Geschäftsleitungen die Pflicht zur Risikofrüherkennung und zum Risikomanagement. Die Betriebe werden verpflichtet, ein System zur Krisenfrüherkennung einzuführen. Der Gesetzgeber überlässt es dabei den Unternehmen selbst, ein geeignetes System – abgestimmt auf die eigenen Belange – zu entwickeln und auszugestalten. Mit unserem Excel-Tool geben wir Ihnen dazu einen Vorschlag an die Hand.r
Inhaltsübersicht:
Was ist das StaRUG?
Seit Anfang 2021 ist das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Es geht dabei um die Sanierung von Unternehmen in der Krise. Aber auch für gesunde Unternehmen ergeben sich Verpflichtungen. Im StaRUG sind dabei vor allem die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement geregelt.
Bedeutung des StaRUG für das Risikomanagment in KMU
Das StaRUG stellt sehr stark auf das Risikomanagement ab. Deshalb ist das StaRUG für alle Unternehmen relevant, auch wenn sie sich aktuell nicht in einer Krise befinden. Haftungsrisiken für Unternehmer oder Geschäftsführer ergeben sich, wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen. Das Thema Krisenfrüherkennung bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern ist in § 1 des Gesetzes geregelt. Unternehmer und Geschäftsführer müssen “fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können”. Wenn existenziell bedrohliche Risiken erkannt werden, müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen und auch evtl. Überwachungsorganen (z.B. einem Beirat) unverzüglich Bericht erstatten. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung erstreckt sich dabei auf einen rollierenden Zeitraum von 24 Monaten.
Das StaRUG gilt gemäß § 1 Abs. 2 explizit auch für Personengesellschaften. Damit besteht die Pflicht zum Risikomanagement und zur Risikofrüherkennung prinzipiell für alle Betriebe.
Ausgestaltung des Risikomanagements in KMU
Die genaue Ausgestaltung des Risikomanagement-Systems überlässt der Gesetzgeber den Unternehmen selbst. Diese müssen ein geeignetes, nachvollziehbares System mit eigenen Kriterien entwickeln. Die Systematik und die Ergebnisse der Risikobewertung müssen Sie schriftlich dokumentieren. Diese Aufgabe kann zwar anderen Abteilungen, z.B. dem Controlling, übertragen werden. Dies entbindet den Geschäftsführer jedoch nicht von seiner Verantwortung.
Risikomanagement mit einem Excel-Tool
Mit dieser Arbeitshilfe erhalten Sie einen Vorschlag, wie Sie das Risikomanagement in KMU dokumentieren könnten. Sie können diese Vorlage leicht an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.
Reader von Euler-Hermes zum Risikomanagement nach StaRUG
“Krisenfrüherkennung wird zur Pflicht” schreibt die Kredit-Versicherung in ihrem lesenswerten Reader.
Quellen und weiterführende Informationen:
http://www.gesetze-im-internet.de/starug/
https://www.eulerhermes.de/wissen/10-fragen-10-antworten-zum-starug.html
https://www.business-wissen.de/artikel/starug-mit-fruehwarnsystemen-der-unternehmenskrise-vorbeugen/