Egal ob Tankgutschein, Prepaid-Bezahlkarte oder Kindergartenzuschuss: In Zeiten des Fachkräftemangels sind steuerfreie Zusatzleistungen eine Möglichkeit, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Wir stellen einige Beispiele für Mitarbeiter-Benefits vor – und erklären, was Unternehmen beachten müssen, damit die Arbeitgeberleistungen am Ende auch wirklich steuerfrei sind.
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: So binden Sie Ihre Mitarbeitenden clever – und sparen dabei auch noch Steuern
In Zeiten von Fachkräftemangel und wachsendem Wettbewerb um Talente wird es immer wichtiger, als Arbeitgeber attraktiv aufzutreten. Ein gutes Gehalt ist dabei längst nicht alles. Vielmehr sind es die kleinen, steuerfreien Extras, die oft den Unterschied machen – für Ihre Mitarbeitenden und für Ihr Budget.
Hier stellen wir Ihnen einige Benefits vor, die als steuerfreien Arbeitgeberleistungen möglich sind – und wie Sie diese sinnvoll einsetzen können.
1. Frühstück & Mittagessen – der Weg zum Herzen führt durch den Magen
Ein gemeinsames Frühstück im Unternehmen oder ein Zuschuss zum Mittagessen kommt nicht nur gut an, sondern ist auch steuerlich interessant.
Wenn Sie ein Frühstück stellen, muss Ihr Mitarbeitender lediglich den amtlichen Sachbezugswert von aktuell 2,30 € versteuern – oder Sie übernehmen eine Pauschalsteuer von 25 %. Dann bleibt es für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei.
Auch Restaurantgutscheine oder Essenszuschüsse sind beliebt: Sie können täglich eine Zuschuss gewähren, solange der Gutscheinwert 7,50 € nicht übersteigt. Damit fördern Sie gute Laune – und niemand muss hungrig in die nächste Besprechung.
2. Kindergartenzuschuss – echte Entlastung für Eltern
Wenn Sie Eltern im Team haben, können Sie punkten, indem Sie die Kinderbetreuung unterstützen. Zuschüsse zu Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei – vorausgesetzt, sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt und die tatsächlichen Betreuungskosten werden belegt.
Ein solcher Zuschuss ist nicht nur ein echter Pluspunkt für Ihre Mitarbeitenden, sondern zeigt auch Ihre Familienfreundlichkeit als Arbeitgeber.
3. Fahrtkostenzuschuss & Jobticket – entspannt zur Arbeit
Der Weg zur Arbeit kostet Zeit und Geld. Mit einem steuerfreien Jobticket oder einem Fahrtkostenzuschuss können Sie aktiv zur Entlastung beitragen.
Übernehmen Sie beispielsweise die Kosten für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr, bleibt das für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Für Autofahrende können Sie einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss leisten (15 % Lohnsteuer, keine Sozialabgaben). Ein kleiner Betrag mit großer Wirkung.
4. Dienstfahrrad oder E‑Bike – gesund, grün und steuerfrei
Ein Fahrrad vom Arbeitgeber? Das kommt richtig gut an! Wenn Sie ein Dienstfahrrad oder E‑Bike zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen, kann es sowohl für den Arbeitsweg als auch privat genutzt werden – steuerfrei.
Eine gute Möglichkeit, um Fitness, Nachhaltigkeit und Ihre Arbeitgebermarke zu stärken.
5. Gesundheitsförderung – ein starkes Team beginnt mit gesunden Mitarbeitenden
Sie möchten Ausfallzeiten reduzieren und die Motivation stärken? Dann investieren Sie in die Gesundheit Ihres Teams.
Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeitendem dürfen Sie steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsangebote aufwenden – z. B. für Rückenschulungen, Stressprävention oder Ernährungsberatung. Wichtig: Die Maßnahmen müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
6. Gutscheine & Sachbezüge – kleine Aufmerksamkeiten, große Wirkung
Monatliche Sachbezüge oder Gutscheine bis 50 € sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Ob Tankkarte, Shopping-Gutschein oder Sachbezugskarte – solche kleinen Extras sorgen für Wertschätzung und Mitarbeiterbindung.
7. Wichtig: Regeln einhalten
Damit Ihre Zuwendungen steuerfrei bleiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Vorab prüfen: Besprechen Sie unbedingt alle geplanten Leistungen vorab mit Ihrem Steuerberater!
- Zusätzlichkeit: Die Leistungen müssen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
- Belege aufbewahren: Gerade bei Kinderbetreuung oder Gesundheitsleistungen sind Nachweise nötig.
- Dokumentation: Halten Sie fest, wer was erhält – für den Fall einer Prüfung.
Fazit: Win-win für beide Seiten
Mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen machen Sie nicht nur Ihren Mitarbeitenden eine Freude, sondern sparen auch selbst bares Geld. Nutzen Sie die Spielräume, die der Gesetzgeber Ihnen bietet – und machen Sie Ihr Unternehmen zu einem echten Magneten für engagierte Fachkräfte.
Quellen und weitere Informationen
- Verlag Haufe:
Kinder / Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2025
Bundesministerium der Finanzen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten ab 2025
Wirtschaftswissen:
10 steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2025
Impulse:
20 Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Steuerberaterkammer Stuttgart:
Steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung – mehr Netto vom Brutto
IHK München:
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- CYBER-sicher Notfallhilfe – 12. Juni 2025
- Steuerfreie Benefits für Mitarbeitende – 1. Juni 2025
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