Der Arbeitsvermittler ist Ihre erste Hürde, die Sie auf dem Weg zum Gründungszuschuss nehmen müssen.Im Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager entscheidet sich schon früh, wie sich Ihre Aussichten auf den Erhalt der Förderung darstellen.
Am besten lassen Sie schon vor dem ersten Gespräch mit der Agentur für Arbeit fachkundig beraten. Sie müssen wissen, nach welchen Kriterien die Förderung nun vergeben wird und wie Sie Ihre Chancen auf den Bezug der Leistung verbessern können.
Bei einer positiven Einschätzung erhalten Sie als Gründungszuschuss für 6 Monate eine Förderung in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Dieses wird um eine Pauschale von 300 Euro für Ihre soziale Sicherung erhöht.
Für die Monate 7 bis 15 Ihrer Selbstständigkeit kann der Betrag von monatlich 300 Euro auf Antrag weiter gezahlt werden. Sie müssen dazu nachweisen, dass Sie Ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen.
Je nach Höhe Ihrer individuellen Förderung können Sie Beträge bis zu 15.000 EUR als Zuschuss erhalten.
Formell müssen Sie bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG1 haben und dürfen noch nicht gegründet haben.
Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig und fehlerfrei stellen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
Es geht um I h r Geld!
Kalkulationsbeispiel: Der Zeitaufwand für Antragsberatung oder fachkundige Stellungnahme beträgt in der Regel 1 bis 2 Stunden. Hierfür wird Ihnen bis auf Weiteres ein Sonderpreis von 79 Euro pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.