Gründercoaching Deutschland der KfW

KfW-Bank unterstützt Gründer-Coaching

Fol­gen­de Hil­fen wer­den nach der Grün­dung oft benötigt:

  • Die opti­ma­le Umset­zung der Geschäfts­idee und des Busi­ness­plans wird gecoacht.
  • Ein­fa­che Con­trol­ling-Bau­stei­ne und Kenn­zah­len erar­bei­ten, die dem Grün­der mit Auf­nah­me des Geschäfts­be­trie­bes früh­zei­ti­ge Infor­ma­tio­nen über Fehl­ent­wick­lun­gen liefern.
  • Unter­stüt­zung bei wei­te­ren Ver­hand­lun­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Banken.

und vie­le weitere.

Opti­mie­ren Sie Ihre Wett­bewerbs­fähigkeit gleich zu Beginn: Nut­zen Sie die Kom­petenz eines Grün­der­coachs, um betriebs­wirt­schaft­li­che, finan­zi­el­le und organi­sato­rische Fra­gen zu beant­wor­ten und Lösungs­strate­gien zu erar­bei­ten. Beispielsweise

  • wenn Sie das Unter­neh­mens­kon­zept oder Ihren Busi­ness­plan opti­mie­ren wollen
  • wenn Sie sich auf Finan­zie­rungs- oder Geneh­mi­gungs­ge­sprä­che bei Ban­ken oder Behör­den vorbereiten

Dar­um gibt es als För­der­pro­gramm für Unter­neh­mer in den ers­ten fünf Jah­ren ihrer Geschäfts­tä­tig­keit das Grün­der­coa­ching Deutsch­land, das aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds den Start in die erfolg­rei­che Selbst­stän­dig­keit unterstützt.

Voraussetzungen für das Gründercoaching Deutschland:

Sie haben Ihre selbst­stän­di­ge Tätig­keit bereits auf­genom­men und die Grün­dung oder Über­nah­me liegt zum Zeit­punkt Ihrer Antrag­stellung nicht län­ger als 5 Jah­re zurück. Ihr Fir­men­sitz und Geschäfts­be­trieb ist in Deutsch­land und Ihre Exis­tenz­grün­dung ist auf eine Vollexis­tenz ausgerichtet.

Umfang der Förderung

Die Höhe des Zuschus­ses rich­tet sich nach Ihrem Sta­tus bei der  Grün­dung. Wenn Sie aus der Arbeits­lo­sig­keit grün­den, erhal­ten Sie in den ers­ten zwei Jah­ren nach der Grün­dung eine För­de­rung in Höhe von 90% der Beratungskosten.
Grün­der, die zum Zeit­punkt der Grün­dung kein Arbeits­lo­sen­geld bezo­gen haben, erhal­ten in den ers­ten fünf Jah­ren nach der Grün­dung 50% der Bera­tungs­kos­ten erstattet.

Nicht förderungsfähig im Gründercoaching Deutschland

  • Bera­tung in der Vor­grün­dungs­pha­se (sie­he hier)
  • über­wie­gend Rechts‑, Ver­si­che­rungs- und Steuerfragen,
  • die Erstel­lung von Ver­trä­gen und Jahresabschlüssen,
  • Buch­füh­rungs­ar­bei­ten,
  • Gestal­tung von Wer­be­ma­te­ria­li­en und Inter­net­sei­ten oder
  • Erar­bei­tung von EDV-Soft­ware und Durch­füh­rung von EDV-Schulungen.

Ablauf der Beratungsförderung

  1. Sie stel­len online einen Antrag für das Gruen­der­coa­ching Deutsch­land. Dabei bin ich Ihnen sehr ger­ne behilflich.
  2. Mit dem aus­ge­druck­ten Antrags­for­mu­lar kom­men Sie zu einem Regio­nal­part­ner (bei­spiels­wei­se die HWK oder die IHK) und stel­len dort den Antrag.
  3. Die KFW Bank ent­schei­det über den Antrag und schickt Ihnen eine Zusage.
  4. Jetzt kön­nen wir einen Bera­tungs­ver­trag abschlie­ßen und mit dem Grün­der­coa­ching der KfW Bank beginnen.
  5. Nach Abschluss der Bera­tung zah­len Sie Ihren Eigen­an­teil an uns.
  6. Den Rest erle­di­gen wir für Sie!

Gewusst wie – von Anfang an!

Dipl.-Betriebswirt Win­fried Eitel ist als Grün­der­coach und Grün­dungs­be­ra­ter bei der KfW-Bank zuge­las­sen. Das bie­tet Ihnen den Vor­teil, dass Ihr Grün­der­coa­ching bis zu 50 % staat­lich geför­dert wer­den kann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier auf der Sei­te der KfW oder rufen Sie mich ein­fach an unter (02156) 979.344. Das Erst­ge­spräch ist immer kos­ten­frei für Sie.

Gründerberatung für Willich, Viersen, Krefeld, Rheinkreis Neuss, Mönchengladbach und Düsseldorf

Da mir bei der Bera­tung der per­sön­li­chen Kon­takt zu den Grün­dern sehr wich­tig ist, habe ich mei­nen Ein­zugs­be­reich auf die Städ­te Wil­lich, Vier­sen, Kre­feld, Mön­chen­glad­bach und Düs­sel­dorf sowie den Rhein­kreis Neuss konzentriert.

Rufen Sie mich unver­bind­lich an unter (02156) 979.344 oder schrei­ben Sie mir eine kur­ze E‑Mail. Ich rufe Sie ger­ne zurück. Ein Erst­ge­präch ist für Sie immer kostenfrei.