Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Seit dem Jah­res­wech­sel 2011/2012 ist für Arbeits­lose der Grün­dungs­zuschuss eine Ermessens­leistung sei­tens der Agen­tur für Arbeit. Die­se ent­schei­det nach Vor­la­ge eines Busi­ness­pla­nes und nach einem persön­lichen Gespräch, ob Ihr Grün­dungs­vor­haben förderungs­würdig ist.

Der  Arbeits­ver­mitt­ler ist Ihre ers­te Hür­de, die Sie auf dem Weg zum Grün­dungs­zu­schuss neh­men müssen.Im Gespräch mit Ihrem Arbeits­ver­mitt­ler bzw. Fall­ma­na­ger ent­schei­det sich schon früh, wie sich Ihre Aus­sich­ten auf den Erhalt der För­de­rung darstellen.

Am bes­ten las­sen Sie schon vor dem ers­ten Gespräch mit der Agen­tur für Arbeit fach­kun­dig bera­ten. Sie müs­sen wis­sen, nach wel­chen Kri­te­ri­en die För­de­rung nun ver­ge­ben wird und wie Sie Ihre Chan­cen auf den Bezug der Leis­tung ver­bes­sern können.

Bei einer posi­ti­ven Ein­schät­zung erhal­ten Sie als Grün­dungs­zuschuss für 6 Mona­te eine För­de­rung in Höhe Ihres zuletzt bezo­ge­nen Arbeits­lo­sen­gel­des. Die­ses wird um eine Pau­scha­le von 300 Euro für Ihre sozia­le Siche­rung erhöht.

Für die Mona­te 7 bis 15 Ihrer Selbst­stän­dig­keit kann der Betrag von monat­lich 300 Euro auf Antrag wei­ter gezahlt wer­den. Sie müs­sen dazu nach­wei­sen, dass Sie Ihrer Tätig­keit haupt­be­ruf­lich nachgehen.

Je nach Höhe Ihrer indi­vi­du­el­len För­de­rung kön­nen Sie Beträ­ge bis zu 15.000 EUR als Zuschuss erhalten.

For­mell müs­sen Sie bei Antrag­stellung noch min­des­tens 150 Tage Rest­anspruch auf ALG1 haben und dür­fen noch nicht ge­grün­det haben.

Es ist wich­tig, dass Sie den Antrag recht­zei­tig und feh­ler­frei stel­len. Las­sen Sie sich im Zwei­fels­fall beraten.

Es geht um    I h r   Geld!

Kal­ku­la­ti­ons­bei­spiel: Der Zeit­auf­wand für Antrags­be­ra­tung oder fach­kun­di­ge Stel­lung­nah­me beträgt in der Regel 1 bis 2 Stun­den. Hier­für wird Ihnen bis auf Wei­te­res ein Son­der­preis von 79 Euro pro Stun­de zzgl. Mehr­wert­steu­er berechnet.